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Antrag Ortsbeirat 2

Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten

16.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Poller südliche Schmidtstraße anbringen

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza

08.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798

15.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen

17.08.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.

Tauschschrank Kindersachen Nachhaltigkeit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen

13.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Starkregen Regenentwässerung Mainzer Landstraße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen

13.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kreuzung Maßnahmen Sicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

13.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Mindestgehwegbreite Günderrodestraße Parken

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben

13.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Gefährdung Parkplatzverkehr Gehwegparken

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Parksituation NiedSüd

25.07.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme

Parksituation Carsharing Anwohner

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen

11.06.2024 | Aktualisiert am: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern

12.05.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?

07.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel

09.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: Linke, Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 1

Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee

06.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen

27.03.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701

26.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Beleuchtung Fuß- und Radweg Griesheimer Stadtweg

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

06.02.2024 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Behelfsbrücke Fußgängerunterführung Kosten

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern

04.02.2024 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1150/1 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße - die Plastik "Die Lesenden" - die sog. "Ackermänner" (10 große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden, hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat die Antragsteller die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5098 2024 Die Vorlage OF 1150/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Kunstobjekte Nachwelt sichern FAZ-Areal

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten

19.01.2024 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehwege parkende Autos Flörsheimer Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß?

17.12.2023 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Planungen Güterplatz Umgestaltung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!

28.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehwege Sicherheit Fußverkehr

Partei: Die_PARTEI

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Anregung Ortsbeirat 6

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

28.11.2023 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024

Verkehrsführung Griesheim Omegabrücke

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

13.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsführung Griesheim Omegabrücke

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410

13.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1038/1 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404-410 zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404-410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 m langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4799 2023 Die Vorlage OF 1038/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere der Radwege zu sorgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Begrünung Mainzer Landstraße Verkehrssicherheit

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden

12.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 1040/1 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gehwegparken an der Ecke Kostheimer Straße / Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch der Gehweg behindert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4801 2023 Die Vorlage OF 1040/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und die Bordsteinabsenkung am Fußgängerüberweg so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehwegparken Kraftfahrzeuge Bordsteinabsenkung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern

11.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 890/6 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busse während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem Gemeinsamen Fuß- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsweg, d.h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahren hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100-150 Meter, um das Parken auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2023 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parken Gehweg Radweg

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg

11.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 347/7 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Langer Weg" vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, so dass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße "Langer Weg" schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, so dass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4787 2023 Die Vorlage OF 347/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schrägparkplätze Effektive Nutzung Parkraum

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße

07.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 893/6 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße / Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1) Mitzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll. 2) Die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4782 2023 Die Vorlage OF 893/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Spielplätze Zustand Reparatur

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen

02.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Radverkehr Kreuzung Sicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsführung Omegabrücke Maßnahmen

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 6

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

10.10.2023 | Aktualisiert am: 23.10.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 10.10.2023, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.09.2023 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße in "An der Schelteich" zu benennen. Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen Gründen sowie Orientierungsgründen geändert werden. Wohnadressen selbst befinden sich in dieser Straße zurzeit nicht, sodass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche), womit sich der Kreis zu einer Benennung nach einem Baum wieder schließen würde. Auf den beigefügten Bildern findet man die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023

Benennung Straße Flurbezeichnung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Buslinie 87 soll am Rewe halten

03.10.2023 | Aktualisiert am: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend

Buslinie Rewe-Markt Haltestellen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

14.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Straßenbenennung Ortsbeirat Flurbezeichnung

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen

25.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ampelschaltung Fußgänger Verkehr

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Haltverbot Hufnagelstraße einrichten – Schulkinder schützen

17.06.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Park statt Parkplätzen

23.05.2023 | Aktualisiert am: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)

Parteien: LINKE., Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Straßenbahnhaltestelle „Tillystraße“ verkehrssicherer machen

22.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 770/6 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1) Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr 50 km/h fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2) Tram-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg von der Trinkhalle die Gleise der Tram überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz Blinken laut Berichten der Eltern Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Tram überqueren, um zur Trinkhalle / Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Tram kommt, und eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle Tillystraße lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4003 2023 Die Vorlage OF 770/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen

22.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern

13.04.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 814/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern, 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden, 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. 1-2 Lieferzonen einzurichten, 4. zu prüfen und berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, so dass für Fußgänger*innen kaum noch Platz übrigbleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrer*innen, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgänger*innen behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegelt und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier ist eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestatten es komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3943 2023 Die Vorlage OF 814/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b

12.04.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 799/1 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351-367b in regelmäßigen Abstän-den Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsie-geln und Pflanzbeete herzustellen gemäß ursprünglicher Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bä-ckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Car-Sharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahr-zeugendes Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden wer den. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" (siehe ST 839/22). Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für PKW genutzt. Die Ver-kehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen sehr gefährlich. Um mit dem PKW auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie que-ren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passant*innen und Kund*innen. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, so dass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren werden kann, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in ST 839/22 bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt werden und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkei-ten für Fahrräder für die Kund*innen geschaffen werden. Eine Car-Sharing-Station kompensiert die entfallenden PKW-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragsteller: GRÜNE Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3929 2023 Die Vorlage OF 799/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 1

Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“

12.04.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben

12.04.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

01.04.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird erneut gebeten, zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße sind und diese dem OBR und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der ST 1539 vom 03.09.2021 spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der OBR nun Antworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3934 2023 Die Vorlage OF 804/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

14.03.2023 | Aktualisiert am: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten

27.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 262/7 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah in der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen durchzuführen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3660 2023 Die Vorlage OF 262/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle „Haigerer Straße“ (Richtung „Rödelheim Bahnhof“) sicherer gestalten

23.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 715/6 Betreff: Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof") sicherer gestalten Der Haltestellenpunkt Haigerer Str. ist in Fahrtrichtung Rödelheim Bhf. nur durch überqueren der stark frequentierten Westerbachstraße erreichbar. Dabei sind insbesondere Schulkinder und gehbeeinträchtigte Personen während des Querens einem enormen Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Wünschenswert wäre es daher, einen sicheren Übergang hin zum Haltepunkt zu gewährleisten. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten, den gefährlichen Überweg hin zum Haltepunkt Haigerer Str. (Fahrtrichtung Rödelheim) entsprechend abzusichern. Forciert wird dies in Form eines Zebrastreifens oder per Anbringung einer Fußwegampel. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen verkehrsrechtlich nicht umsetzbar sein, so bittet der Ortsbeirat um die Durchführung alternativer Absicherungsmaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3677 2023 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 1

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

21.02.2023 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

19.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 699/6 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkraumkonzept für PKW und Fahrräder zu erarbeiten und den Bürgern vor Ort vorzustellen. Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohen Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für PKW auf dem Gelände der ABG, Flächen zum Abstellen von Carsharing, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Begründung: Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die hohen Parkdruck erzeugen, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie in der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlich erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mind. zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die Zufußgehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 334 2023 Die Vorlage OF 699/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung bereits mit dem Absatz beginnend mit den Worten "Dieser Bereich weist (. .)" beginnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße

05.02.2023 | Aktualisiert am: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 752/1 Betreff: Barrierefreie Übergänge Speyerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den beiden Ampelanlagen Mainzer Landstraße Ecke Speyerer Straße die Bordsteine abzusenken, um eine barrierefreie Querung über die Mainzer Landstraße und die Speyerer Straße zu ermöglichen. Begründung: Die Straßenüberquerung ist mit abgesenkten Bordsteinen barrierefrei für alle möglich. Bestehende Absenkungen aus der Vergangenheit sind leider in die Jahre gekommen und mittlerweile uneben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3590 2023 Die Vorlage OF 752/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am SBahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

31.01.2023 | Aktualisiert am: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 748/1 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs Galluswarte / Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenalle bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßbornerstraße in ausreichender Höhe installiert werden und Passant*innen vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 328 2023 Die Vorlage OF 748/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen

21.01.2023 | Aktualisiert am: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 684/6 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut ST 2331 vom 10.10.2022 haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant und bald Ergebnisse präsentiert würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit Ihren Wünschen und Anregungen mit in die Planungen einbezogen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3521 2023 Die Vorlage OF 684/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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Anregung Ortsbeirat 6

Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept

17.01.2023 | Aktualisiert am: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 303 entstanden aus Vorlage: OF 645/6 vom 27.12.2022 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept. Wesentliche und notwendige Veränderungen an den Verkehrssituationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u. a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches im vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammenhang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramms Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der Lokalen Partnerschaft (LoPa) vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat beantragt worden. Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese beiden Konzepte in einem Zusammenhang gesehen und mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den zu Fuß Gehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch geparkte Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße; 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung, wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen, zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 303 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine Stellungnahme (ST 1414 vom 30.06.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2986, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim; hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept

27.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 645/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim; hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 01. November 2022 wurde im Ortsbeirat das "Verkehrskonzept" für Griesheim Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept, wesentliche und notwendige Veränderungen an den verkehrlichen Situationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u.a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches in dem vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammen-hang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der LoPa vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat vom Ortsbeirat beantragt worden(OM...). Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese in einem Zusammenhang gesehen werden und beide Konzepte mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den Zufußgehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch parkende Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße. 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2022, OF 632/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 646/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 303 2023 Anregung OA 304 2023 1. Die Vorlage OF 632/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 645/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 645/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 646/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE. und fraktionslos Ziffer 2. und 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Pflasterung Mainzer Landstraße

21.12.2022 | Aktualisiert am: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2022, OF 718/1 Betreff: Pflasterung Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflasterung auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Taunusanlage und Marienstraße instandzusetzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich fehlen an mehreren Stellen Pflastersteine, andere sind locker oder liegen lose herum. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands sind die Schäden auszubessern. Quelle: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3416 2023 Die Vorlage OF 718/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Stau im Hafentunnel vermeiden

21.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

15.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 695/1 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone 2. Gutleut: Haltestelle Erntestraße (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke) 3. Gallus: Frankenallee / Schwalbacher Straße 4. Gallus: Krifteler Straße / Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, Rewe) 5. Gallus: Galluswarte nahe S-Bahnstation (insbesondere für mobilitäts-eingeschränkte Personen) Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im B380 vom 30.09.2022 schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3259 2022 Die Vorlage OF 695/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur

15.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 670/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur umwandeln zu lassen und entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z.B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für PKW hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafen-/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3241 2022 Die Vorlage OF 670/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Umweltspur" und "umwandeln" die Worte "als Radweg mit Bus frei" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim (Griesheim-Mitte) - Was ist mit den eklatante Mängeln, die erkannt, aber nicht zum Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte gehören?

06.11.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2022, OF 632/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim (Griesheim-Mitte) - Was ist mit den eklatante Mängeln, die erkannt, aber nicht zum Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte gehören? Am 01. November 2022 wurde im Ortsbeirat das "Verkehrskonzept" für Griesheim Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept, da u.a. die Gebiete in Griesheim Nord und Süd, die nicht zum Projektgebiet des Stadtumbauprogramms Griesheim-Mitte gehören, nicht einbezogen wurden. Dazu gehören u.a. eine Lösung für den beschrankten Bahnübergang Elektronstraße und die Übergänge über die Mainzer Landstraße. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Lösungen für die langen Wartezeiten für Fußgänger am Bahnübergang Elektron-straße zu entwickeln. Hierzu soll der Magistrat auch berichten, welche Gespräche er bereits mit den Eigentümern der an den Bahnübergang angrenzenden Grundstücke geführt hat, um hier eine Fußgängerunterführung oder alternativ eine -überführung ermöglichen zu können. 2. endlich die geforderten Bänke unterhalb und oberhalb der Schrankenanlage im Randbereich des Fußgängerweges (auf Höhe des Spielfelds) bzw. der Abstellfläche von KFZ vor dem Privatgrundstück des Gewerbeunternehmens (Beck) aufzustellen. Die jeweilige Fläche für eine Bank ist dort vorhanden. Hilfsweise wird beantragt, einen Ortstermin zwecks Aufstellungsmöglichkeit von Bänken anzuberaumen. 3. dem Querungsverkehr Griesheim-Mitte nach Griesheim-Nord für Zufußgehende und Radfahrende zu optimieren. 4. Parallel zum Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte ein Konzept für ganz Griesheim zu erarbeiten. Begründung: Schon seit Jahren werden die genannten Schwachstellen in Griesheim benannt. Immer wieder wird vertröstet oder abgelehnt. Wir wollen den Autoverkehr zurückdrängen, aber behindern ständig diejenigen Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Es nutzt den Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn in der innerstädtischen Stadtteilen die Wege für Fußgänger und Radfahrer optimiert werden. Diese Optimierung muss dringend auch für die anderen Stadtteile erfolgen. 20 Minuten Wartezeit und länger sind inzwischen keine Seltenheit mehr am Bahnübergang in der Elektronstraße. Wer einkaufen war, dem gehen die Kühlsachen kaputt, wer einen Termin hat, muss im Stadtteil mind. 20 Minuten zusätzliche Wegzeit einkalkulieren, obwohl er in 5-10 Minuten eigentlich am Ziel wäre. Die Beschränkung des Verkehrskonzepts auf Griesheim-Mitte verhindert, dass diese und andere Probleme in ihrem sachlichen Zusammenhang gesehen werden. Es sollte deshalb schnellstens ein Konzept für den gesamten Stadtteil entwickelt werden. Es kann sicher kein Problem sein, die Kosten aufzuteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.12.2022, OF 645/6 Antrag vom 27.12.2022, OF 646/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 632/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 646/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 303 2023 Anregung OA 304 2023 1. Die Vorlage OF 632/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 645/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 645/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 646/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE. und fraktionslos Ziffer 2. und 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

01.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2022, OF 673/1 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz freigehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von Mainzer Landstraße kommend in Richtung Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z.B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß-und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig LKWs. Dies nimmt vor allem Radfahrer*innen die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kund*innen und Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3243 2022 Die Vorlage OF 673/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragtenors wie folgt lautet: "Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden:". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee

23.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 511/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z.B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci-Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 511/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3298 2022 Die Vorlage OF 511/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße

16.10.2022 | Aktualisiert am: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 612/6 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahingehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbindet und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden KFZ/Sprinter etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2998 2022 Die Vorlage OF 612/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus

12.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 640/1 Betreff: Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen dem Grünflächenamt / Amt für Straßenbau und Erschließung in der Adam-Riese-Straße und der Mainzer Landstraße in einen barrierefreien Fuß- und Radweg umgestalten zu lassen. Begründung: Der Weg stellt ein wichtiges und viel genutztes Verbindungsstück zwischen der Mainzer Landstraße und der Adam-Riese-Straße dar und wird von vielen Mitarbeitenden und Besuchenden der Ämter genutzt. Hohe Bordsteine und Schotterflächen erschweren jedoch das Vorankommen. Der Weg soll jedoch auch für die zahlreichen Menschen mit Mobilitäts-einschränkung und Radfahrende bequem zu benutzen sein, die derzeit einen großen Umweg in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2022 Die Vorlage OF 640/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 7

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283

04.10.2022 | Aktualisiert am: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik

22.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 475/2 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik in Fahrtrichtung Westen umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden PKW-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. 2. An der Stelle der bisherigen PKW-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. 3. Der Radstreifen wird physisch von den PKW-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Nur 100 Meter weiter vor dem Deutsche Bank Hochhaus ist ein Ghost Bike zu sehen, das auf einen tödlichen Unfall eines 57 jährigen Fahrradfahrers hinweist, der am 26.09.2019 hier verunglückte. Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2938 2022 Die Vorlage OF 475/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7 Betreff: Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu präzisieren: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP): 1. die Rechenzentren werden in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Landschaftsplanung und Ökologie: 1. Der Bebauungsplan präzisiert die Flächen, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1

Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße

19.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 609/1 Betreff: Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße Ecke Heinrichstraße die Bordsteine abzusenken, so dass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Mainzer Landstraße hier bequem und sicher die Mainzer Landstraße queren können. Begründung: Auch wenn die LSA offenbar nicht als dauerhafte Einrichtung geplant war, existiert sie an dieser Stelle seit mindestens fünf Jahren. Die jetzige Lösung ist für Menschen mit Rollstuhl, Rollator etc. nicht nutzbar, hier sollte dringend nachgebessert werden. Quelle: private Aufnahme Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2808 2022 Die Vorlage OF 609/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen

19.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 607/1 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den MIV auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahnbrücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahnbrücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o.ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen / Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o.ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragsteller: SPD LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 607/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2806 2022 Die Vorlage OF 607/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgende Ziffer ergänzt wird: "3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegestreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadeinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radaufstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme ST 1574 vom 08.07.2022 wird dadurch hinfällig." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, LINKE., Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/„kleine“ Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise

19.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 578/6 Betreff: Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/"kleine" Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsstelle Einmündung Spielmannstraße / "kleine" Mainzer Landstraße zu den Straßenbahngleisen so zu entschärfen, dass kein Auto mehr versehentlich auf die Gleise fahren kann. Ein Zaun oder eine bessere farbliche Markierung könnten helfen, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Begründung: Es ist jetzt schon mehrere Male vorgekommen, dass an dieser Stelle Autos versehentlich auf die Gleise der Straßenbahn-Trasse gelangen und sich dort festfahren. Das letzte Mal ist dies Anfang September wieder passiert. Sie müssen dann aufwendig geborgen werden. Außerdem besteht dabei immer die Gefahr, dass bei einem zukünftigen Vorfall das Auto mit der Straßenbahn zusammenstößt und es zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2786 2022 Die Vorlage OF 578/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern

18.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 200/7 Betreff: Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die in der M 121 dargestellten Ziele und den Zweck der Planung. In der M 121 wird zum Thema Mobilität usgeführt, dass das Plangebiet nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte an das Autobahnnetz angeschlossen ist und Überlegungen zu einer direkten Anbindung an die Autobahn bisher nicht zum Ziel geführt haben. Der Ortsbeirat hat auf diese Situation mehrfach hingewiesen. Trotz dieser Situation werden neue Nutzungen (Busbetriebshof, berufsbildende Schule mit Ausbildungszentrum) zu weiteren Belastungen im Plangebiet führen. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und höchster Priorität an einer verbesserten Anbindung des Plangebiets an das Autobahnnetz zu arbeiten und im Bebauungsplanverfahren die aktuelle Verkehrssituation zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

18.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 591/6 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen Fiat-Gelände (Mainzer Landstraße / Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z.B. aktuell im Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plus-Energie-Häusern, die ohne oder fast ohne Gas-Heizung auskommen. Das Plus-Energie-Haus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel, ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pellet-Kraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2794 2022 Die Vorlage OF 591/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Ortsbeiratsanregungen endlich umsetzen

16.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2022, OF 632/1 Betreff: Ortsbeiratsanregungen endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat hat dem Ortsbeirat die Umsetzung zahlreicher beschlossener Maßnahmen zugesagt, diese aber bis heute nicht umsetzen lassen. Da Nachfragen seitens des Ortsbeirates an Verwaltung und Magistrat durch Nichtherausgabe des "Roten Buches" oder Zugang zum WuF aktiv und erfolgreich verhindert werden, soll der Magistrat prüfen und berichten: 1. Warum wurden die auf Seite 2 aufgelisteten Vorhaben bisher nicht abschließend umgesetzt (Tabelle 1)? 2. Was hat der Magistrat bislang unternommen bzw. unternehmen lassen, um diese Maßnahmen voranzutreiben? 3. Für wann ist verbindlich mit der abschließenden Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen? Begründung: Die Menschen im Ortsbezirk 1 vertrauen darauf, dass politische Beschlüsse durch den Magistrat zeitnah umgesetzt werden. Sie führen meist zu einer Verbesserung der Lebensqualität. Wenn Maßnahmen erst nach vielen Monaten oder gar Jahren umgesetzt werden, schwindet das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Tabelle 1 Vorlage Stellungnahme Beschlussdatum Maßnahme Ankündigung des Magistrats Aktueller Stand OM 891 ST 372/2022 26.10.2021 Durchfahrt zum Dom und Altstadt für Fahrräder sicherstellen Abschließende Stellungnahme bis 2. Quartal 22 angekündigt. (ST 372, 14.02.2022) Es liegt keine abschließende Stellungnahme vor OM 1346 ST 458/2022 11.01.2022 Hinweistafel für die über 600 Jahre Geschichte und Kultur der Roma in Frankfurt am Römerberg anbringen Unterstützung und Beratung zugesagt (ST 458, 28.02.2022) Plakette hängt noch nicht OM 7318 ST 886/2022 24.02.2021 Sichere Zufahrt für Radfahrende zum Fahrradparkhaus Hauptbahnhof Magistrat begrüßt die Vorschläge und prüft. (ST 886, 08.04.2022) Stand nach einjähriger Prüfung wie Februar 2021 V 86 ST 839/2022 29.06.2021 Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Magistrat prüft, ob Stahlabweiser (Poller) das Befahren des Gehweges verhindern können. (ST 839, 04.04.2022) Eine derartige "Prüfung" kann eigentlich nur wenige Minuten in Anspruch nehmen, ist aber bis heute offensichtlich nicht erfolgt, denn auf dem Gehweg wird noch immer gefahren OM 7311 ST 933/2022 OM 1348 24.02.2021 Das Schärfengässchen in eine Fußgängerzone umwandeln Umsetzung mit Ablauf 2. Quartal 2022 (ST 933, 19.04.2022) Weiterhin erhebliche Gefahr durch in die Töngesgasse einbiegenden Autoverkehr mit täglichen Beinaheunfällen OM 4819 ST 1803/2019 ST 1523/2022 OM 1820 16.09.2019 Aufzug S-Bahnhof Galluswarte Machbarkeitsstudie sollte bereits 2019 erstellt werden Der dringend benötigte Aufzug ist fehlt weiterhin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2828 2022 Die Vorlage OF 632/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels

13.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 626/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen PKW-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein PKW-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: Die bestehenden PKW-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. An der Stelle der bisherigen PKW-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. Der Radstreifen wird physisch von den PKW-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

18.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 591/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat soll auf die Eigentümer*innen der folgenden Liegen-schaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die v Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) in der Mainzer Landstraße 291-293 sowie weitere, geeignete Grundstücke 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß ST881 und ST1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, so dass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfal-lenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümer*innen verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (OM1002 und ST936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (OM4114 und ST1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (OM4594-4595 aus 2015 und ST967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes vom Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie des Energie-referates verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (ST881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (ST1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob eine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (OM346 und ST1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (OM2657 und OIB186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter Anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren. (OM6016 und ST1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (V442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (OM2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 100 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über den Antragstenor der Vorlage OF 591/5 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2644 2022 Die Vorlage OF 591/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25, im Turm der Galluswarte und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee prüfen. Abstimmung: Ziffer 1. und 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit Volt

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

16.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 535/6 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß vorgenannter ST 602, letzter Absatz, ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der vorgenannten ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2561 2022 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße)

08.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 547/6 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße) Vorgang: OM 5439/19 OBR 6; ST 412/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, gemäß seiner Antwort vom 06.03.2020, Gehwegaufsätze wie z.B. Frankfurter Hüte anzubringen. Poller sind nur im äußersten Notfall umzusetzen, da diese den Fußgängerweg noch weiter einschränken würden. Die Absperrung müsste ab ungefähr der Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants bis ca. 50-75 m Richtung Ruderclub bzw. signalgesteuertem Fußgängerüberweg erfolgen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die mittig stehenden Laternenmasten sichtbar zu markieren, damit eine Kollision der Zufußgehenden mit einem Laternenmast verhindert wird. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, ob der ca. 3 m breite Fußweg an dieser Stelle für Mischverkehr (Zufußgehende und Radfahrende, beide im Zweirichtungs-verkehr) optimal geeignet ist. Begründung: Das Restaurant Goldener Wok in der Mainzer Landstraße ist ein beliebtes Lokal. Hier kommen nicht nur Gäste aus der Nachbarschaft, sondern es wird auch von Bussen angefahren. Diese bleiben dann verkehrswidrig dort stehen. D.h. sie parken dort. Auch Lieferanten nutzen den kurzen Weg zum Anliefern und Abladen der bestellten Ware und parken mittig auf dem Bürgersteig, obwohl Parkplätze für das Lokal in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Des Weiteren ist dieser Fußgängerweg seit gut einem Jahr als Mischverkehrsweg auch für Fahrradfahrer in beiden Richtungen nutzbar gekennzeichnet. Mittig stehen die Laternenmasten. Wie bei einem Ortstermin festzustellen war, wird dieser Weg von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut frequentiert. Insbesondere auch von Gruppen von Menschen, die das Restaurant besuchen oder verlassen. Dies ist eine sportliche Herausforderung für alle Teilnehmer. Insbesondere wenn auch noch auf dem Weg geparkt wird. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, schnellstmöglich hier Vorkehrungen zu treffen, die die Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere die Zufußgehenden schützen und um Unfälle zu vermeiden. Der Einsatz von Poller sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden, da diese den Mischverkehrsweg weiter einschränken. . . Quelle der Bilder: Eigene Aufnahmen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2570 2022 Die Vorlage OF 547/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

01.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 557/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße sind und diese dem OBR und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der ST 1539 vom 03.09.2021 spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der OBR um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2620 2022 Die Vorlage OF 557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

28.07.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 1

Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

28.06.2022 | Aktualisiert am: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2022, OF 517/1 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2022, OF 473/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2429 2022 1. Die Vorlage OF 473/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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Anregung Ortsbeirat 1

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 | Aktualisiert am: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

27.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 518/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Ergänzung zu OF 496/1, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Hafenstraße von Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle ebenfalls folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für Fußgehende von Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße/Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen Fußgehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl Fußgehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.06.2022, OF 496/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2418 2022 Anregung an den Magistrat OM 2430 2022 1. Die Vorlage OF 496/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen." 2. Die Vorlage OF 518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Optimierung des Bebauungsplans B556Ä Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

07.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 492/1 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans B556Ä Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes B556Ä Messeviertel / Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zu Grunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten PKW-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des B556Ä folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes des Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31.05.2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohner*innen, Schüler*innen, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasser-Verunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, de Grundwasserstand unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15% (Eingruppierung in Zone IV) gemäß §3 der Stellplatzsatzung Frankfurt, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen Messe und Güterplatz, der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12 .Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürger*innen und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 27 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 492/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 206 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 492/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1. bis 10. und 12. bis 14.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

07.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 493/1 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen. 6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung). 7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet. 8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 493/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße

07.06.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 498/1 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Ecke Mainzer Landstraße / Gustavsburgstraße 6-8 Fahrradbügel 2. Ecke Gustavsburgplatz / Gustavsburgstraße 6-8 Fahrradbügel Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier / IB sowie des Frankfurter Pro-gramms Aktive Nachbarschaft / Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzer*innen durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Anlage: Lageplan Gustav`s Lounge Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2419 2022 Die Vorlage OF 498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Formulierung ergänzt wird: "Das Quartiersmanagement soll in der Standortfrage einbezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße

09.05.2022 | Aktualisiert am: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 445/1 Betreff: Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge spätestens zur nächsten Fahrplananpassung im Dezember 2022 veranlassen, dass die Buslinie M46 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert wird. Begründung: Derzeit endet die Buslinie M46 an der Haltestelle "Römerhof". Diese Endhaltestelle ist für viele Nutzer*innen nicht allzu interessant, da dort nur an die Buslinien 50, 54 und M34 Anschluss besteht. Mit zwei weiteren Haltestellen "Schmidtstraße" und "Mönchhofstraße" könnte die Linie M46 bis zur Mainzer Landstraße verlängert werden, so dass Mitfahrende in die Tram-Linien 11, 14 und 21 umsteigen könnten, die den Frankfurter Osten mit dem Frankfurter Westen verbinden und zum Beispiel an der Galluswarte auch ein Umsteigen auf die S-Bahnlinien ermöglichen. Die Verlängerung der M46 könnte auch für Nutzer*innen der Buslinien 50 , 54 und M34 interessant sein, da auch für diese ein schnellerer Zugang zum Tram- und S-Bahnnetz geschaffen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2196 2022 Die Vorlage OF 445/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Ideen

Idee - FFM.de
86

Schutz vor Taubenkot und Verbesserung der hygienischen Situation unter der Station Galluswarte.

24.04.2024

Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.

Unterstützer: 86

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Idee - FFM.de
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neue Ampel

21.09.2023

es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen

Unterstützer: 0

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Idee - FFM.de
1

Krallen gegen verbotenes einfahren in die Einbahnstraße bzw. Gleis Überfahrt auf der Mainzer Landstr

04.09.2023

An die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.

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6

Spiegel für Fussgänger und Radfahrer - Nidda-Uferweg

21.02.2023

Die kleine Kreuzung des Querwegs und des Niddauferwegs (nähe Biedenkopfer Weg - S-Bahn Trasse) ist schwer einsehbar. Es wäre schön, dort einen Spiegel zu montieren, um allen Verkehrsteilnehmern die Passage zu erleichtern.

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3

Verlängerung der Grünphase

21.11.2022

Mein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.

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28

Neue Ampel auf der Mainzer Landstraße bei der Krifteler Straße

22.07.2022

Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden.

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18

Taubensicherung Galluswarte

07.01.2022

Die Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern

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54

Radverkehrverbindung vervollständigen

22.11.2021

Der Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.

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10

für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil

26.08.2021

An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.

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213

Sichere Radwege durch klare Überholverbote (Zeichen 277.1) – Fokus Gefahrenbereiche Eschersheimer Landstraße & Mainzer Landstraße

27.04.2021

Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt.

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Reaktion der Stadt: Gesetzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Ein Überholverbot bei geringen Fahrbahnbreiten gilt deshalb ohnehin schon. Das neue Verkehrszeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) stellt aktuell eine nicht zulässige Überbeschilderung dar, da dieses lediglich die bereits bestehende Regelung wiederholt. Noch in diesem Jahr erscheinen im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO klare Ausführungsvorschriften für eine eindeutige Rechtslage. Bis dahin werden keine weiteren derartigen Überholverbote beschildert. Die veränderte Verkehrsführung in der Schloßstraße gab Anlass zur neuen Beschilderung, weil der zuvor markierte - und aufgrund der fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen gefährliche - Radfahrstreifen entfernt werden musste. Nach der Neumarkierung ließ sich nicht klar erkennen, dass das Überholen nicht erlaubt ist. Die Beobachtungen des Verkehrsverhaltens seit Einführung der Regelung in der Schloßstraße zeigen deutlich, dass das neue Verkehrszeichen keine signifikante Verhaltensänderung bewirkt. Eine Verbesserung der subjektiven wie objektiven Sicherheit lässt sich nicht feststellen. Im Gegenteil: Vor kurzem wurde eine Rad fahrende Person von einem Auto beim Überholvorgang berührt und zu Fall gebracht. Mit dem Wissen um die Bedeutung des Verkehrszeichens, beziehungsweise mit der Erkennbarkeit dessen Regelungsgehalts scheint es ähnlich gelagert zu sein wie mit dem kaum bekannten Mindest-Überholabstand. Bei den unerlaubten Überholvorgängen handelt es sich meistens um ein bewusstes Fehlverhalten, was sich mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindern lässt. Im Rahmen der stattfindenden Verkehrskontrollen lassen sich die Verkehrsverstöße lediglich ahnden. Darüber hinaus sei angemerkt, dass das Überholverbot, beziehungsweise der damit verbundene Mindestabstand ausschließlich für überholende Fahrzeuge gegenüber Radfahrenden gilt und nicht umgekehrt.

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305

Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße

07.02.2021

An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.

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Reaktion der Stadt: Aufgrund der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung wurde die Örtlichkeit durch das Straßenverkehrsamt begutachtet. Dabei wurde ein sehr hoher Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden über die Mainzer Landstraße festgestellt. Aufgrund der komplexen Verkehrssituation ist eine signaltechnische Sicherung angezeigt. Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe.

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9

Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird

09.01.2021

Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.

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10

Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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10

Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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66

Mainzer Landstraße - Radweg rot markieren

27.01.2020

Guten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße.

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52

Entlastung der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße

06.01.2020

Das Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an.

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9

Spiegel Mönchhofstr. Richtung Mainzer Landstr.

04.01.2020

Wenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.

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39

Neuordnung Schmidtstraße

24.08.2019

Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.

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31

Laute Raser auf der Mainzer Landstraße mit Blitzerampeln beruhigen

08.06.2019

In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.

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223

Eine Fußgänger-Passage über die Mainzer Landstraße bei der Kriftelerstr.

17.07.2018

Aktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.

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Reaktion der Stadt: Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Mainzer Landstraße käme hier als „Fußgänger- Passage" nur eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für zu Fuß Gehende in Frage. Aufgrund der gestiegenen verkehrlichen Bedeutung des Kreuzungsbereiches für Fußgänger wird der Bau der Lichtsignalanlage (LSA) in die Vormerkliste mit aufgenommen. Der Bau der LSA im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Krifteler Straße und die dadurch notwendigen Anpassungsarbeiten an den benachbarten LSA sind abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Daher kann zurzeit keine Aussage darüber getroffen werden, wann eine Umsetzung erfolgen kann.

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0

Festinstallierter Blitzer - Mainzer Landstraße Höhe Schwalbacher Straße

06.07.2016

Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.

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3

Radweg Mainzer Landstraße

15.11.2014

Die Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.

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12

Tauben-Netz an der Galluswarte

02.10.2014

Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...

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Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen

01.10.2014

Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.

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203

Radwege entlang der Mainzer Landstraße im Gallus (so wie schon östlich des Platzes der Republik).

17.09.2014

Die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und der S-Bahn-Brücke jenseits der Rebstöcker Straße (also im Gallus) ist für Radfahrer besonders schlimm. Dabei ist Platz genug vorhanden. Die Straße ist eigentlich zu breit für vier Spuren, daher fahren die Autos (je nach Mut) mal einzeln, mal zu zweit nebeneinander, was sehr oft zu Beinahe-Unfällen führt. Diese gefährliche Situation für ALLE Verkehrsteilnehmer kann man ganz einfach entschärfen, indem auf beiden Seiten ein Radweg auf der Fahrbahn markiert wird. Außer Markierungsarbeiten und einigen Schildern sind keine weiteren Baumaßnahmen nötig.

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Reaktion der Stadt: Die Radverkehrsanlagen in der Mainzer Landstraße sind Bestandteil der Radverkehrskonzeption. In einer ersten Stufe sollen im Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz undGünderrodestraße, in dem für den Radverkehr mit einfachen Mitteln (Markierung) eine Führung hergestellt werden kann, Schutzstreifen realisiert werden. In einer zweiten Stufe wird die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße zunächst planerisch bearbeitet. Dieser Planungsauftrag wird in Kürze vergeben.

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